FEUERWEHR – Butzbacher Haupt- und Finanzausschuss beschäftigt sich am Dienstag mit Kirchengrundstück
„Schon heute kann festgestellt werden, dass es kein risikofreies Grundstücksgeschäft zugunsten der Stadt Butzbach geben kann.“ So steht es im Beschlussvorschlag des Magistrats, mit dem sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sondersitzung am Dienstag, 22. Mai, ab 20.00 Uhr im Bürgerhaus-Gruppenraum in Butzbach beschäftigt.
Thema ist der Bau eines Feuerwehrhauses in Kirch-Göns auf einer Fläche der evangelischen Kirche, die jedoch laut Untersuchungen Bodenverunreinigungen aufweist. Der Beschluss des Butzbacher Parlaments aus dem November 2015 lautete darauf, dass die Stadt das besagte Grundstück für den Bau eines Feuerwehrhauses nur „altlastenfrei“ kaufen darf. Dieser Beschluss ist „nicht umsetzbar“, macht der Beschlussvorschlag deutlich.
Nun soll mit der Pfarreivermögensverwaltung der Landeskirche in Erbbaurechtsvertrag ausgehandelt werden, wobei auch dafür gilt: „Schon heute kann festgestellt werden, dass es kein risikofreies Grundstücksgeschäft zugunsten der Stadt Butzbach geben kann“, so der Beschlusstext. Daher lautet der abschließende Punkt des vorgelegten Papiers: „Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, Alternativstandorte der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, damit zeitnah eine Umsetzung erfolgen kann. “Kurz vor dem Beschluss im Jahr 2015 wurde von der FDP-Fraktion daran erinnert, dass Anfang der 70er Jahre nach einem Ölunfall auch das Areal, auf dem das neue Gerätehaus entstehen soll, kontaminiert worden sei. Daraufhin wurde die Altlastenfreiheit als Bedingung aufgenommen. Bodenuntersuchungen haben dann Schadstoffe nachgewiesen.
Je nach Tiefe des Eingriffs in den Boden müsste der Aushub untersucht und fachgerecht entsorgt oder könnte weiterverwendet werden. Angesichts der Untersuchungsergebnisse mit Bezug auf die Grenzwerte könnte es aber sein, dass keine Mehrkosten anfallen. Laut Regierungspräsidium Südhessen ist das Grundwasser nicht gefährdet. So gibt es der Sachstandsbericht der Stadtverwaltung wieder. Unter Berücksichtigung der Rechtsfragen wurde ein Erbpachtvertrag aufgesetzt. Der Erbbauzins von rund 2360 Euro in jedem der 75 Jahre Laufzeit wurde laut Stadt von der Kirche akzeptiert. Dies gelte aber nicht für den Passus, der jegliche Haftung für die Stadt ausschließe.
Der Städte- und Gemeindebund hatte dazu erklärt, dass selbst mit dieser Regelung immer noch ein Rest-risiko für die Stadt bestehe. Versichert wären Schädigungen von Dritten nach dem Wasserhaushaltsgesetz, ferner „Schäden am Grundwasser und eigenen Grundstück erfasst, soweit es sich dabei um Umweltschäden handelt“, nicht allerdings weitergehende Haftungs- oder Kostenübernahme-Vereinbarungen. Was die finanziellen Zuwendungen des Landes betrifft, so wäre es ausreichend, wenn im kommenden Dezember die erste „Auftragsvergabe, die für die Herstellung des Gebäudes bestimmt ist“, erfolge. Das Auslaufen des Förderbescheides könne höchstens bis Ende März nächsten Jahres verlängert werden.
Quelle: Butzbacher Zeitung vom 17. Mai 2018